Erfolgreiche Klage schafft Planungssicherheit im befristeten Arbeitsvertrag.
Die Wirtschaft boomt, befristete Arbeitsverträge auch. Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben jetzt gute Chancen, durch Klage auf Entfristung dauerhaft Planungssicherheit für sich und ihre Familie durchzusetzen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: "Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages wegen vorübergehendem Bedarf liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen von vornherein unzureichender Personalausstattung nicht erledigt werden konnten." (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2010, Aktenzeichen 7 AZR 640/08)
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